Die zuständige Kommission hat mit der Detailberatung der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020 begonnen. Sie ist dem Vorschlag des Bundesrats gefolgt und hat die Revision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung einstimmig angenommen.
| Nicole Meier
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat ihre Arbeiten im Rahmen der Vorberatung der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020 (16.025) begonnen und wichtige Vorentscheide zur Berufsbildung gefällt. Sie unterstützt die subjektorientierte Förderung von Kandidaten, die sich auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten. Zudem möchte sie die Mittel insbesondere zur Erhöhung der Pauschalbeiträge an die Kantone erhöhen.
Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands sind diese Entscheide erfreulich. Insbesondere den Entscheid der Kommission, die Revision des Berufsbildungsgesetzes (Vorlage 11) zu unterstützen, entspricht einem zentralen Anliegen der Arbeitgeber. Damit werden Kandidaten, die sich auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, über ein einfaches, faires und transparentes System finanziell entlastet. Die historisch gewachsenen, kantonalen und sehr unterschiedlichen Finanzierungmechanismen sind für eine zukunftsorientierte Höhere Berufsbildung nicht mehr angemessen. Auch eine gewisse Aufstockung der Mittel für das Berufsbildungssystem sind angezeigt, um eine Verschärfung von Sparmassnahmen – etwa zu Lasten der beruflichen Grundbildung – auf Kantonsebene zu verhindern.
Für die Umsetzung der verschiedenen Fördermassnahmen in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation (BFI) beantragt der Bundesrat rund 26 Milliarden Franken für vier Jahre. Gleichzeitig legt er dem Parlament fünf Gesetzesrevisionen und ein neues Gesetz zur Genehmigung vor.
Ihre Ansprechperson
Nicole Meier
Ressortleiterin Bildung und Berufliche Aus- und Weiterbildung
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