In der Vernehmlassung zum Entwurf eines Weiterbildungsgesetzes gingen rund 180 zumeist positive Stellungnahmen ein. Der Entwurf stellt nach Ansicht des Bundesrats eine solide Grundlage für die Ausarbeitung der Botschaft zum Gesetzesentwurf dar, der bis Ende 2012 vorliegen soll.
| Nicole Meier
Ziel des geplanten Weiterbildungsgesetzes ist es, das lebenslange Lernen zu stärken und die Qualität und Transparenz von Weiterbildungsangeboten zu fördern. Die Vernehmlassungsfrist zum Entwurf für ein Weiterbildungsgesetz lief am 13. April 2012 ab.
Die Mehrheit der rund 180 eingegangenen Stellungnahmen begrüsse die generelle Stossrichtung des Gesetzesentwurfs, der den Verfassungsauftrag zur Weiterbildung vom 21. Mai 2006 umsetzt, teilte das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) mit. Die Ausgestaltung des Weiterbildungsgesetzes als übergeordnetes Rahmengesetz, die Positionierung von Weiterbildung im Bildungssystem und die formulierten Grundsätze würden positiv gewürdigt.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Entwurf in einzelnen Punkten zu präzisieren und bis Ende 2012 die Botschaft zum neuen Weiterbildungsgesetz vorzulegen.
Ihre Ansprechperson
Nicole Meier
Ressortleiterin Bildung und Berufliche Aus- und Weiterbildung
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