Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats hat das Geschäft «Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020» zu Ende beraten. Für die Arbeitgeber von direktem Interesse sind die darin vorgesehenen Mittel des Bundes für die Finanzierung des Berufsbildungssystems sowie die nötigen gesetzlichen Anpassungen zur Stärkung der höheren Berufsbildung.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die Aufstockung der Berufsbildungskredite um 100 Millionen Franken gegenüber der Bunderatsversion. Diese sind nötig, um durch den Ausbau der öffentlichen Beteiligung in der höheren Berufsbildung Finanzierungsengpässe in der beruflichen Grundbildung zu verhindern.
Umstritten bleiben die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes zur Stärkung der höheren Berufsbildung. Hier ist eine Systemumstellung von der bisher geringen, äusserst uneinheitlichen und wettbewerbsverzerrenden Subventionspraxis der Kantone zu einem einfachen, fairen und transparenten Finanzierungssystem vorgesehen. Der SAV plädiert dafür, das mit den Sozialpartnern und den Kantonen entwickelte Modell des Bundesrats unverändert zu unterstützen. Demnach sollen die Absolventen von eidgenössischen Prüfungen, die hoheitlich definiert und beaufsichtigt sind, unterstützt werden. Würden hingegen die Teilnehmer von Kursen, die richtigerweise bisher keinen staatlich-bürokratischen Regeln unterliegen, unterstützt, hätte dies eine unerwünschte Regulierungswelle von über 1000 privaten, staatlichen und öffentlichen Kursen zur Folge. Dies könnte die nötige Reaktionsfähigkeit dieser Bildungsangebote auf Arbeitsmarktentwicklungen – zum Nachteil der Teilnehmenden – empfindlich beeinträchtigen.
Von der Politik zu beachten ist auch, dass die höhere Berufsbildung heute und in Zukunft masssgeblich von privater Seite (Teilnehmenden, Arbeitgebern, Verbänden) getragen wird und nur subsidiär von der öffentlichen Hand. Das ist richtig, denn es garantiert die passgenaue Ausbildung im Sinne der Kunden. Es bedeutet auch, dass mögliche Finanzierungslücken in Teilbereichen der höheren Berufsbildung im eigenen Interesse von diesen privaten Akteuren gezielter angegangen werden können, als dies der Bund – auch mit hohem Bürokratieaufwand – je könnte.