Der Bundesrat verlängert erneut die Covid-Sonderbestimmungen bei Kurzarbeit. Die Arbeitgeber begrüssen diese Massnahmen, denn wegen der Omikron-Welle beschlossene Einschränkungen belasten Teile der Wirtschaft weiterhin. Allerdings müssen falsch berechnete Kurzarbeitsentschädigungen rasch korrigiert werden.
Die drei Dachverbände der Wirtschaft Schweizerischer Gewerbeverband sgv , economiesuisse und Schweizerischer Arbeitgeberverband stehen geschlossen für ein JA zur Abschaffung der Emissionsabgabe am 13. Februar ein. Steuern, die mehr schaden als nützen, gehören abgeschafft. KMU, Startups und krisenbetroffene Firmen mit Sonderabgaben zu belasten, widerspricht jeglicher erfolgreicher und nachhaltiger Steuerpolitik. Es ist Zeit, die KMU zu stärken, Innovationen zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu sichern.
Der SAV-Beschäftigungsbarometer verdeutlicht den wirtschaftlichen Aufschwung, der die Wirtschaft praktisch über alle Branchen hinweg beflügelt. Dennoch stellt der zunehmende Arbeitskräftemangel für viele Betriebe eine wachsende Herausforderung dar. Dabei steht für die Arbeitgeber die Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials im Fokus.
Der Bundesrat ist bei seinen Entscheiden zur Verlängerung der bestehenden Massnahmen zwar hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurückgeblieben. Die Arbeitgeber begrüssen aber die verkürzte Befristung von Kontaktquarantäne und Homeoffice-Pflicht sowie die Lockerungen bei den Einreisebestimmungen.
Die verschärfte Zertifikats- oder Homeoffice-Pflicht sollen nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen bis Ende März 2022 verlängert werden. Die Arbeitgeber fordern, dass diese Massnahmen nur solange gelten, wie sie aus epidemiologischer und medizinischer Sicht notwendig sind. Angesichts der erwarteten Omikron-Welle unterstützt der Schweizerische Arbeitgeberverband jedoch die neue Härtefallverordnung.
Beim Homeoffice für Grenzgänger sind besondere Auflagen zu beachten. Um Klarheit in Bezug auf die wichtigsten rechtlichen Fragen zu schaffen, die sich in Zusammenhang mit der Ausweitung des Homeoffice stellen, haben die Wirtschaftsverbände der Westschweiz den «Leitfaden Grenzüberschreitendes Homeoffice» ausgearbeitet. Dieses Dokument behandelt insbesondere die möglichen Risiken für die Arbeitgeber und enthält einschlägige Empfehlungen.