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Ein Leitfaden zur Vermeidung von Risiken des grenzüberschreitenden Homeoffice

Beim Homeoffice für Grenzgänger sind besondere Auflagen zu beachten. Um Klarheit in Bezug auf die wichtigsten rechtlichen Fragen zu schaffen, die sich in Zusammenhang mit der Ausweitung des Homeoffice stellen, haben die Wirtschaftsverbände der Westschweiz den «Leitfaden Grenzüberschreitendes Homeoffice» ausgearbeitet. Dieses Dokument behandelt insbesondere die möglichen Risiken für die Arbeitgeber und enthält einschlägige Empfehlungen.

Das Homeoffice hat in der Schweiz während der Covid-19-Krise einen rasanten Aufschwung erlebt. Verschiedenen Untersuchungen zufolge wird diese Arbeitsform bei immer mehr Unternehmen dauerhaft Fuss fassen. Der Ausdruck «an Grenzen stossen» erhält aber bei der dauerhaften Umsetzung des grenzüberschreitenden Homeoffice eine ganz konkrete Bedeutung. Das Homeoffice von Grenzgängern kann, insbesondere im Bereich der Sozialversicherungen und in steuerlicher Hinsicht, beträchtliche Folgen haben, und zwar sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmenden.

Aufgrund der ausserordentlichen Gesundheitslage in Zusammenhang mit Covid-19 haben sich die Schweiz und ihre europäischen Nachbarn auf die vorübergehende Aussetzung bestimmter Regeln geeinigt. Damit bleiben Grenzgänger, die im Homeoffice arbeiten, bis zum 30. Juni 2023 dem schweizerischen Sozialversicherungssystem unterstellt.

Die Schweiz und ihre Nachbarstaaten haben sich zudem darauf geeinigt, dass Grenzgänger im Homeoffice arbeiten können, ohne dass sich dadurch die auf sie anwendbaren Steuerregeln ändern. Diese Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Nach Ablauf dieser Fristen findet erneut die ordentliche Gesetzgebung Anwendung, sowohl auf steuerlicher Ebene als auch auf jener der Sozialversicherungen. Je nachdem, welchen Anteil der Erwerbstätigkeit die betroffenen Mitarbeitenden im Homeoffice ausüben, kann diese Rückkehr zur Normalität eine Änderung der Sozialversicherungs- und Steuerunterstellung nach sich ziehen und wirft eine ganze Reihe rechtlicher Fragen auf.

Um diesbezüglich mehr Klarheit zu schaffen, haben die Wirtschaftsverbände der Romandie, d. h. die Gesamtheit der Handels- und Industriekammern der lateinischen Schweiz (CLCI), die Union des associations patronales genevoises (UAPG), die Fédération des entreprises romandes (FER Genf), der Groupement des entreprises multinationales (GEM) und der Arbeitgeberverband der Schweizerischen Uhrenindustrie (CP) zusammen mit der Antenne Romande des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) den «Leitfaden Grenzüberschreitendes Homeoffice» ausgearbeitet. Sie stellen diesen ihren mehreren tausend Mitgliederunternehmen zur Verfügung.

Der Leitfaden geht auf die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um das grenzüberschreitende Homeoffice ein. Er nennt die für die Arbeitgeber relevanten Risiken und enthält Empfehlungen für folgende Themenbereiche: Sozialversicherungsunterstellung, steuerliche Aspekte, örtlich zuständiges Gericht, anwendbares Recht und Datenschutz.

Zur Vermeidung bestimmter im Leitfaden identifizierter Risiken empfehlen die Wirtschaftsverbände der Westschweiz:

Weitere Auskünfte:

Sozialversicherungsunterstellung

Steueraspekte

Örtlich zuständiges Gericht

Anwendbares Recht

Datenschutz

Ihre Ansprechperson

Marco Taddei

Verantwortlicher für die Westschweiz und Ressortleiter Internationale Arbeitgeberpolitik

marco.taddei@arbeitgeber.ch

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