Ist die Arbeitsunfähigkeit auf eine bestimmte Arbeitssituation beschränkt und kann der Arbeitnehmende ohne weiteres an einer anderen Stelle arbeiten, kommt bei einer Kündigung die Sperrfrist nach Artikel 336 c OR nicht zur Anwendung.
Die Situation auf dem Lehrstellenmarkt bleibt trotz angespannter Wirtschaftslage weitgehend stabil. Die Zahl der angebotenen Lehrstellen hat sich positiv entwickelt.
Die Lehrstellenkonferenz hat heute beschlossen, für eine bessere Anerkennung der höheren Berufsbildung zu sorgen. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt sind sich einig: Das schweizerische Berufsbildungssystem ist kein «Auslaufmodell», setzen doch zwei von drei Jugendlichen auf diesen Weg. Für Arbeitgeber ist es jedoch wichtig, dass eine Auslegeordnung und eine Gesamtschau zur Finanzierung der höheren Berufsbildung erstellt werden.
Im dritten Quartal 2010 ist das Stellenangebot in der Schweiz kaum mehr gewachsen. Die seit neun Monaten andauernde Erholung ist damit nahezu zum Stillstand gekommen. Dies zeigen die aktuellen Quartalswerte des Adecco Swiss Job Market Index.
Die OECD zeichnet in ihrem Bericht zur Aktivierungspolitik ein insgesamt positives Bild der Schweizer Arbeitsmarktpolitik. Verbesserungspotenzial ortet sie bei der Zusammenarbeit zwischen den involvierten Institutionen und bei der Koordination der Hilfe für Langzeitarbeitslose.
Der Bundesrat hat für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen erlassen. Nach Auffassung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands sind die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu nicht erfüllt und die vorgeschriebenen Mindestlöhne zu hoch. Der bundesrätliche Entscheid darf auf keinen Fall als Präjudiz für ähnliche Eingriffe in den Arbeitsmarkt gewertet werden.