Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Anpassung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit eröffnet. Änderungen im Entsendegesetz sowie im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen sollen zu einer effizienteren Umsetzung der FlaM führen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Stossrichtung der geplanten Revisionen, behält sich aber eine detaillierte Prüfung der einzelnen Massnahmen vor.
Eine Expertenkommission legt dem Bundesrat bis Ende Jahr einen Entwurf für ein eidgenössisches (Rahmen-)Weiterbildungsgesetz vor. Sicher ist: Mehr Koordination und Effizienz in der Weiterbildung sind wünschbar.
Der Bund will Betriebe aufgrund der Frankenstärke administrativ entlasten. Er verschiebt zwei statistische Erhebungen um ein Jahr und prüft bei einer dritten eine Reduktion.
Anforderungsprofile für verschiedene Berufe, abzurufen per Computer, sollen den Schülern zeigen, für welche Lehre sie geeignet sind. Ein neues Projekt will damit die Zahl der Lehrabbrüche senken und Enttäuschungen bei Lehrmeistern und Lehrlingen abbauen.
Der Bundesrat möchte, dass auch auf Lohnbestandteilen über 315'000 Franken ein Solidaritätsprozent zugunsten der Arbeitslosenversicherung erhoben wird. Der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich gegen eine solche Deplafonierung aus, da sie dem Versicherungsprinzip widersprechen würde.
Nach dem Ständerat entschied auch der Nationalrat, den Selbstbehalt für Versicherte von 10 auf 15% anzuheben, die sich nicht bei einem Managed-Care-Modell versichern lassen. Damit sollen all jene einen höheren Selbstbehalt hinnehmen müssen, die auch in Zukunft ihren Arzt frei wählen wollen.