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Ergänzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit: Die Stossrichtung stimmt

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Anpassung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit eröffnet. Änderungen im Entsendegesetz sowie im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen sollen zu einer effizienteren Umsetzung der FlaM führen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Stossrichtung der geplanten Revisionen, behält sich aber eine detaillierte Prüfung der einzelnen Massnahmen vor.

Der Bundesrat schickte die Gesetzesvorlage am Freitag in die Vernehmlassung, welche bis zum 31. Dezember 2011 dauert. Die sieben Jahre Erfahrung mit den flankierenden Massnahmen hätten gezeigt, dass ausländische Arbeitnehmende vor Lohndumping und Verstössen gegen Arbeitsbedingungen geschützt seien und für gleiche Bedingungen in in- und ausländischen Betriebe sorgten. Gleichwohl hat der Bundesrat aufgrund der bisherigen Vollzugs-Erfahrungen Lücken bei den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit festgestellt. Um diese Lücken zu füllen, schlägt der Bundesrat folgende gesetzliche Massnahmen vor:

Der Schweizerische Arbeitgeberverband setzt sich seit jeher für die konsequente Umsetzung der FlaM zur Personenfreizügigkeit ein. Er hat zudem seine Bereitschaft erklärt, relevante Schwachstellen im Vollzug zu beheben und nötigenfalls auch entsprechende Gesetzesänderungen vorzunehmen. Er kann deshalb die Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage unterstützen, muss sich aber eine detaillierte Prüfung der einzelnen Gesetzesänderungen vorbehalten. Bei dieser Prüfung ist insbesondere zu klären, ob die vorgeschlagenen Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar und die Eingriffe in den Arbeitsmarkt zielführend sowie verhältnismässig sind.

Ihre Ansprechperson

Roland A. Müller

Direktor

roland.mueller@arbeitgeber.ch

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