Arbeitslosenversicherung: Nein zu Solidaritätsprozent auf hohen Löhnen

22. September 2011 News

Der Bundesrat möchte, dass auch auf Lohnbestandteilen über 315’000 Franken ein Solidaritätsprozent zugunsten der Arbeitslosenversicherung erhoben wird. Der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich gegen eine solche Deplafonierung aus, da sie dem Versicherungsprinzip widersprechen würde.

Der Bundesrat beantragt den Räten, eine entsprechende Motion der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) anzunehmen. Er hat aber zu seinem Entscheid noch keine Begründung formuliert. In der Geschäftsdatenbank des Parlaments ist lediglich vermerkt, dass der Bundesrat den Vorstoss zur Annahme empfiehlt.

Eingeständnis an die Linke
Mit seinem Ja kommt er einer Forderung der Linken entgegen. Diese hatte bei der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) gefordert, dass auch auf Lohnbestandteilen über 315’000 Franken Abgaben erhoben werden. Ansonsten würden Personen mit sehr hohen Einkommen prozentual tiefere Beiträge zahlen, kritisierten SP und Grüne. Sie unterlagen mit dieser Haltung.

Heute wird ein Solidaritätsprozent auf Einkommen zwischen 126’000 Franken und 315’000 Franken erhoben. Auf Lohnbestandteilen von über 315’000 Franken werden keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Der versicherte Verdienst beträgt 126’000 Franken.

Die WAK-N hatte im Juli mit 14 zu 12 Stimmen beschlossen, mit einer Motion zu verlangen, dass dies geändert wird. Nach dem Willen der Mehrheit soll auf Einkommen von über 315 000 Franken ein Solidaritätsbeitrag von einem Prozent erhoben werden, damit die Schulden der Arbeitslosenversicherung rascher getilgt werden können. Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) könnte auf diese Weise die Schuldenlast um 79 Mio. Franken reduziert werden, schreibt die Kommission zu ihrem Vorstoss.

Arbeitgeberverband gegen Deplafonierung
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt das Begehren ab. Nach oben unbegrenzte Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) würden das Versicherungsprinzip der ALV verletzen. Um die ALV auf diese Weise rascher sanieren zu können, müsste man den versicherten Lohn begrenzt lassen, die Beiträge aber unbegrenzt erheben. Das würde indes einer noch stärkeren Umverteilung entsprechen als heute, wie sie bei einer Versicherung wie der ALV weder vorgesehen noch gewollt ist.