Die seit Anfang dieses Jahres tätige Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge hat erste Entscheide gefällt. Betroffen sind unter anderem die Null- oder Minderverzinsung bei Pensionskassen, die sich nicht in Unterdeckung befinden, sowie die Ausfinanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen.
Rund 10% der Angestellten in der Schweiz erhielten im Jahr 2010 für ein volles Pensum einen Monatslohn von unter 4000 Franken. Insgesamt wurden rund 275'000 so genannte Tieflohnstellen gezählt, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) mitteilte.
Wie schon der Bundesrat hat sich auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates gegen die Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» ausgesprochen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Ablehnungsantrag. Der von den Initianten geforderte Eingriff in die Lohnpolitik der Firmen entbehrt in einer liberalen Wirtschaftsordnung jeder Legitimität.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates unterstützt die Deplafonierung des Solidaritätsprozents in der Arbeitslosenversicherung. Es soll auch auf Einkommensteilen über 315 000 Franken erhoben werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert diesen dem Versicherungsprinzip widersprechenden Entscheid.
Die Arbeitnehmenden in der Schweiz arbeiteten im vergangenen Jahr pro Woche durchschnittlich 41 Stunden und 28 Minuten, das sind 9 Minuten mehr als im Jahr 2006. Wie aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) zudem hervorgeht, wurden im vergangenen Jahr 7,708 Milliarden Arbeitsstunden geleistet.
Die schweizerische Berufsbildung bietet grundsätzlich sehr gute Rahmenbedingungen für eine – betriebswirtschaftlich betrachtet – lohnende Ausbildung von Lehrlingen. Dies belegt eine soeben erschienene Studie. Lehrbetriebe bilden jedoch keineswegs zum kurzfristigen Profit aus, sondern primär um den Fachkräftenachwuchs sicherzustellen.