Die Initiative der SVP «Gegen Masseneinwanderung», die am 9. Februar 2014 an die Urne gelangt, will das heute gültige Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU aushebeln. Stattdessen soll für den Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften wieder ein Kontingentsystem etabliert werden. Eine Studie der renommierten Forschungsstelle für Arbeitsmarkt- und Industrieökonomik der Universität Basel unter Prof. Dr. Sheldon zeigt jetzt auf, dass das SVP-Volksbegehren das falsche Rezept ist. Denn erstens ist die Personenfreizügigkeit wirtschaftlich ein grosser Erfolg und zweitens sind die von der SVP aufgezeigten Alternativen in höchstem Masse untauglich.
Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit zur Verfügung; der Arbeitgeber zahlt dafür einen nach Zeitabschnitten bemessenen Lohn. Zeit spielt also eine zentrale Rolle im Arbeitsverhältnis. Weshalb diese Diskussionen über die Notwendigkeit der Zeiterfassung? Ergibt sich der Sinn nicht von selbst?
Der Nationalrat will die AHV-Beitragspflicht für Leistungen von Personalfürsorgestiftungen lockern. Konkret soll die Grenze für beitragsbefreite Leistungen bei Entlassungen aus betrieblichen Gründen angehoben werden. Bei Härtefällen soll die AHV-Beitragspflicht ganz entfallen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist diese Lockerung der Beitragspflicht angemessen und sozialverträglich.
Der Bundesrat möchte leistungsstarke Jugendliche in der Berufsbildung mehr fördern. Auch praktische Kenntnisse und Fähigkeiten möchte er dabei berücksichtigen. Zudem engagiert sich der Bundesrat für eine grössere Bekanntheit und Anerkennung der zweijährigen beruflichen Grundbildungen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Stossrichtung dieser Empfehlungen. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es zentral, den beruflichen Nachwuchs auf allen Stufen zu sichern.
Die Leistungen der 15-jährigen Schweizer Jugendlichen im Rahmen der aktuellen PISA-Studie liegen in allen drei getesteten Bereichen – Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften – erneut deutlich über dem OECD-Mittelwert. In der Mathematik erzielt die Schweiz europaweit das beste Resultat. Dennoch: Bei der Lesefähigkeit und im naturwissenschaftlichen Bereich sind aus Arbeitgebersicht weitere Anstrengungen notwendig.
Die Höchstzahlen für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten sowie für Dienstleister aus der EU/Efta bleiben gemäss Bundesrat für 2014 gleich. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hätte bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen für Spezialisten aus Drittstaaten sowie für Dienstleister aus der EU/Efta zusätzliche Bewilligungen begrüsst. Die hohe Kontingentsausschöpfung im laufenden Jahr und die besseren Konjunkturaussichten hätten dies gerechtfertigt.