Das Modell des Nationalrats zur Kompensation der Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes hat zu kontroversen Diskussionen hinsichtlich der Kosten geführt. Um Transparenz zu schaffen, legen die Arbeitgeber ihre eigenen Berechnungen offen.
Die Wirtschaft hat ein grosses Eigeninteresse an einer besseren Vertretung von Frauen in den obersten Führungsgremien. Um der positiven Dynamik der letzten Jahre zusätzlichen Schub zu verleihen, lancieren namhafte Persönlichkeiten aus der Wirtschaft – angeführt von Valentin Vogt, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands – weitere konkrete Schritte zur Erhöhung des Frauenanteils in Verwaltungsräten. Die damit verbundenen Ziele sind erreichbar, wenn sämtliche Beteiligten ihren Beitrag leisten.
Gemäss dem Vorschlag seiner staatspolitischen Kommission soll der Ständerat den mehrstufigen Vorschlag des Nationalrats zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative fallenlassen. Stattdessen soll ein von der Zuwanderung unabhängiger Inländervorrang greifen. Die Arbeitgeber stehen dem weder zuwanderungsbedingten noch abgestuften Modell skeptisch gegenüber. Es zieht einen nicht zu bewältigenden bürokratischen Aufwand nach sich.
Die staatlich-private Zusammenarbeit im Integrationsdialog der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) «Arbeiten – Chancen geben, Chancen nutzen» trägt Früchte: Die Dialogpartner, darunter der Schweizerische Arbeitgeberverband, ziehen nach vier Jahren eine positive Bilanz über ihre Bemühungen zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund.
Der Bundesrat setzt auf eine gesetzliche Regelung zur Lohngleichheit: Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sollen Lohnanalysen durchführen und extern überprüfen lassen müssen. Die Arbeitgeber sind auch für Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern, eine Lohnpolizei kann aber die Ursachen von Lohnunterschieden nicht beheben, erklärt Valentin Vogt im TeleZüri: Lohnunterschiede entstünden durch Faktoren wie die Berufswahl und Erwerbsunterbrüche. «Diese Faktoren lassen sich mit dem heutigen System zur Messung von Lohnunterschieden nicht abbilden – das gilt es zu korrigieren.»