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Erstaunlich hoher BVG-Mindestzinssatz
Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2017 auf 1 Prozent festgelegt. Er folgt damit der mehrheitlichen Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge. Der Entscheid verwundert die Arbeitgeber, denn die ökonomischen Umstände sprechen für einen tieferen Zinssatz von 0,75 Prozent.