Zögerliche Erhöhung der Drittstaatenkontingente

29. September 2017 News

Der Bundesrat hat eine leichte Erhöhung der Drittstaatenkontingente um 500 Einheiten auf 8000 Kontingente beschlossen. Von den 8000 Kontingenten entfallen 3500 auf Aufenthaltsbewilligungen B und 4500 auf Kurzaufenthaltsbewilligungen L. Dies ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ein mutloser Schritt.

Auch bei einem konsequenten Ausschöpfen der Rekrutierungsmöglichkeiten auf dem lokalen Arbeitsmarkt ist die Schweizer Wirtschaft  weiterhin auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Diese Rekrutierung verfolgt dabei oftmals das Ziel, den befristeten Austausch von Arbeitnehmern innerhalb von international tätigen Unternehmen zur Sicherung des Know-how-Austausches und zur Ausführung von Projekten zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist der Entscheid des Bundesrates, die Drittstaatenkontingente um 500 Einheiten von 7500 für das laufende Jahr 2017 auf 8000 für das Jahr 2018 aufzustocken, als ungenügend einzustufen.

Bereits in seiner Stellungnahme vom 30. Juni diesen Jahres hat der Schweizerische Arbeitgeberverband eine Aufstockung auf mindestens 8500 Kontingente gefordert. Damit wäre wenigstens der Wert von 2014 wieder erreicht worden.

Die an der bundesrätlichen Sitzung vom 29. September ebenfalls beschlossene Erhöhung der Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum auf das Niveau des Jahres 2014 ist begrüssenswert.