Wirtschaftliche Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich sichern

29. Mai 2019 Vernehmlassungen

Im Fall des Brexit muss dem Wegfall des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA) sofort Rechnung getragen werden. Die Arbeitgeber unterstützen das vom Bundesrat vorbereitete Ersatzabkommen zugunsten des Erhalts der wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen zum Vereinigten Königreich.

Der Brexit bereitet vielen Arbeitgebern Sorgen, da die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich weitgehend durch die Bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz geregelt werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet deshalb das Anliegen des Bundesrats, möglichst schnell ein Alternativabkommen mit Grossbritannien zu verabschieden. Dieses kann nach einem vollzogenen Brexit den barrierefreien Marktzugang und die Beibehaltung der Vorteile aus dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) garantieren.

In seiner Antwort zur Vernehmlassung des Bundesrats teilt der SAV seine Zustimmung mit und pocht im Fall des Brexits auf einen raschen Vollzug. Die Arbeitgeber machen sich aber dafür stark, dass bei einem Wegfall des FZA keine zusätzlichen administrativen Hürden für die Erbringung von Dienstleistungen – sowohl in der Schweiz als auch in Grossbritannien – aufgebaut werden.