Wichtige Kurskorrektur bei Kinderabzügen

6. Mai 2019 News

Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben kehrt bei den Steuerabzügen für Kinderbetreuungskosten auf den Kurs des Bundesrats zurück. Die Arbeitgeber appellieren an den Ständerat, in der Sommersession an dieser Empfehlung festzuhalten.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats folgt bei der Vorlage über die steuerliche Behandlung von Drittbetreuungskosten für Kinder (18.050) in allen Punkten dem Bundesrat: Neu sollen statt jährlich 10’100 Franken maximal 25’000 Franken für die Fremdbetreuung des Nachwuchses bei den direkten Bundessteuern in Abzug gebracht werden können, was der Schweizerische Arbeitgeberverband im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.

Die ständerätliche Kommission strich allerdings den in der Frühjahrssession vom Nationalrat beschlossenen Antrag, den allgemeinen Kinderabzug für alle Familien von 6’500 auf 10’000 Franken zu erhöhen. Dieser Zusatz hätte nicht nur Steuerausfälle von bis zu 350 Millionen Franken verursacht, sondern auch kaum Anreize für eine stärkere Arbeitstätigkeit von Eltern gesetzt.