Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen abgelehnt
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 9 zu 3 Stimmen, die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» zur Ablehnung zu empfehlen. Einen Vorschlag für einen indirekten Gegenentwurf lehnte sie ebenfalls ab. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) spricht sich auch gegen die Initiative aus.
| Daniella Lützelschwab
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat sich mit der Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» befasst. Nachdem sie je eine Vertretung der Kantone und des Initiativkomitees angehört hatte, schlug die Kommission vor, die Initiative abzulehnen, wie die Parlamentsdienste mitteilen.
Das seit dem 1. Mai 2010 geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen sei ein in heftigen Debatten errungener politischer Kompromiss, der nicht bereits wieder in Frage gestellt werden solle, argumentierte die Mehrheit der Kommission. Klarheit sei wichtig für die Akzeptanz der Regeln zum Schutz vor Passivrauchen. Zudem seien die Kantone frei, Lösungen zu treffen, die weiter gingen als das Bundesgesetz.
Mit 7 zu 5 Stimmen lehnte die Kommission den Vorschlag für einen indirekten Gegenentwurf ab, der die zentralen Anliegen der Volksinitiative auf Gesetzesstufe aufnehmen und Raucherbetriebe sowie bediente Fumoirs in der ganzen Schweiz verbieten wollte.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
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