Unveränderte Kontingente für ausländische Erwerbstätige und Dienstleistungserbringer

19. Juli 2021 Vernehmlassungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband beantragt, dass Schweizer Unternehmen im Jahr 2022 wiederum bis zu 8‘500 Arbeitskräfte aus Staaten ausserhalb von EU und EFTA rekrutieren können. Für das Vereinigte Königreich soll ein separates Kontingent beibehalten werden. Auch nach der Coronakrise benötigen die Firmen qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland.

Der Bundesrat entscheidet jährlich über die Höhe der Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten. Dazu konsultiert er jeweils auch den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV). Für die Beurteilung des Bedarfs der Wirtschaft an ausländischen Fachkräften befragte der SAV auch dieses Jahr die einzelnen Branchen und orientierte sich zudem an den Konjunkturprognosen bis Ende 2021.

Die Covid-19-Epidemie traf verschiedene Branchen auch dieses Jahr mit voller Wucht und führte zu enormen wirtschaftlichen Einbussen, deren Folgen noch nicht ausgestanden sind. Demgegenüber hat sich die Wirtschaftsstruktur in der Schweiz nach dem Auslaufen eines Grossteils der Corona-Massnahmen im Vergleich zum Zeitraum «vor Corona» nicht fundamental verändert. In ihren Antworten machen die Mitglieder unmissverständlich klar, dass sie auch zukünftig qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland benötigen. Es ist wichtig, die Unternehmen in der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich durch Kontingentsbeschränkungen zu behindern. Auch angesichts der Prognosen des Seco sowie führenden Ökonomen, die von starken Aufholeffekten bis Ende 2022 ausgehen, empfiehlt es sich nach Ansicht der Arbeitgeber, die Kontingente mindestens auf dem bisherigen Stand zu belassen.

Beim separaten Kontingent für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs befürwortet der SAV für das Jahr 2022 die Weiterführung. So können etwaige Trends besser erkannt werden. Auch hier ist zu erwarten, dass der jährliche Wanderungssaldo in derselben Grössenordnung liegen wird.
Aus diesen Gründen beantragt der SAV für 2022 folgende Kontingentszahlen:

  • Drittstaaten: 8‘500 Kontingente (4‘500 B-, 4‘000 L-Bewilligungen)
  • Dienstleistungserbringer EU/EFTA: 3’500 Kontingente (500 B-, 3’000 L-Bewilligungen)
  • Vereinigtes Königreich (UK): 3’500 Kontingente (2’100 B-, 1’400 L-Bewilligungen)