Teilrevision Ausländergesetz: Stossrichtung stimmt, aber Feinarbeit ist nötig

26. März 2012 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Stossrichtung der Teilrevision des Ausländergesetzes, die Integrationsbemühungen in der Schweiz zu verstärken. Er lehnt es in der Vernehmlassung aber ab, dass neu auch die Arbeitgeber zur Integration von nachgezogenen Familienangehörigen beizutragen haben.

Der Entwurf Gesetzesrevision sieht unter anderem Verschärfungen beim Familiennachzug aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA vor. So müssen Ehepartner oder erwachsene Kinder Kenntnisse in einer Landessprache oder die Anmeldung zu einem Sprachkurs nachweisen.

Viele Arbeitgeber bereits freiwillig aktiv
Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen sollen zudem nur noch dann erteilt oder verlängert werden, wenn sich jemand in einer Landessprache verständigen kann, die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Gleichberechtigung von Mann und Frau anerkennt und gewillt ist, am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilzunehmen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst, dass die Integrationsbemühungen grundsätzlich verstärkt werden sollen. Hingegen lehnt er insbesondere die Verpflichtung für Arbeitgeber ab, für die Integration der nachgezogenen Familienangehörigen Verantwortung übernehmen zu müssen. Viele Unternehmen sind bereits freiwillig aktiv in diesem Bereich. Diese Variante ist für den SAV die bessere, da sie massgeschneidert ist.

Lösung für «Arbeitsnomaden» nötig
Der Gesetzesentwurf hat zudem die tiefqualifizierten Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz im Blick. Es wird aber ausser Acht gelassen, dass mit den neuen Regelungen im Ausländergesetz nur noch hochqualifizierte Zuwanderer kommen.

Nach Meinung des SAV ist schliesslich eine Lösung für die modernen, hochqualifizierten «Arbeitsnomaden» und deren Familien zu schaffen, die jeweils nur für wenige Jahre in einem bestimmten Land eingesetzt werden. An sie können punkto Integration vernünftigerweise nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden, wie an Personen, die dauerhaft in die Schweiz ziehen. Deshalb ist eine grundsätzliche und unvoreingenommene, aber lösungsorientierte Diskussion über den Umgang mit hochqualifizierten Zuwanderern aus Drittstaaten zu führen.