Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten: gut für den Detailhandel

28. November 2014 News

Der Bundesrat ist für eine Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten im Detailhandel. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die neuen Öffnungszeiten. Sie stärken den Detailhandel und kommen den Bedürfnissen der Konsumenten entgegen – ohne den Arbeitnehmerschutz zu verletzen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erfreut, dass der Bundesrat die Ladenöffnungszeiten schweizweit teilharmonisieren will. Laut der bundesrätlichen Botschaft dürfen Detailhandelsbetriebe neu montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr und samstags von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein. Sonntags- und Nachtarbeit sind von der Harmonisierung nicht betroffen. Die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten ist somit moderat und stellt den Arbeitnehmerschutz nicht infrage.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist die Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten vor allem aus folgenden Gründen wichtig:

  • Die Teilharmonisierung reduziert Wettbewerbsverzerrungen im Detailhandel. Die heutigen, unterschiedlichen kantonalen Regelungen gleichen einem Flickenteppich. Darunter leiden nebst den Konsumenten auch die Detaillisten.
  • Die längeren Öffnungszeiten erhöhen die Konkurrenzfähigkeit des Detailhandels gegenüber dem Ausland. Gegenwärtig gehen dem Schweizer Detailhandel aufgrund des Einkaufstourismus jährlich 8 bis 10 Milliarden Franken verloren. Und rund ein Viertel der Einkaufstouristen kauft gerade deswegen im benachbarten Ausland ein, weil die Ladenöffnungszeiten dort liberaler sind.
  • Die neuen Öffnungszeiten sind für alle Unternehmen sinnvoll, ob gross oder klein. Sie bieten auch kleinen Detaillisten mehr Handlungsspielraum und Flexibilität. Kleine Betriebe unterstützen die Anpassung der Öffnungszeiten deshalb.
  • Die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten dürfte zu einem leichten Wirtschaftswachstum führen. Zudem entsprechen die neuen Öffnungszeiten den heutigen Lebensgewohnheiten.