Ständerat verschiebt Entscheid zur Lohngleichheit

28. Februar 2018 News

Der Ständerat tritt auf die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes ein, weist sie aber an seine Kommission zurück. Diese soll alternative Lösungsansätze wie etwa Modelle der Selbstdeklaration prüfen, um die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede weiter zu verringern. Die Arbeitgeber begrüssen, dass sich der Ständerat offen zeigt für die berechtigte Kritik an der Gesetzesrevision.

Der Ständerat ist nach einer langen Debatte auf die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes eingetreten, hat diese aber zur Prüfung weiterer Vorschläge an seine Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zurückgewiesen. Diese hatte unter anderem vorgeschlagen, Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse zu verpflichten.

Gesetzlich verordnete Lohnkontrollen sind grundsätzlich der falsche Weg, um die noch bestehenden Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern weiter zu verringern. Sie würden ihr Ziel verfehlen, da sie nicht die Ursachen für diese Lohnunterschiede beheben. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat schon mehrfach betont, dass es stattdessen bei den Rahmenbedingungen anzusetzen gilt, damit Frauen und Männer bzw. Mütter und Väter über die gleichen Voraussetzungen für ihre Berufskarriere verfügen. Denn eine wichtige Ursache für Lohnunterschiede sind etwa karrierehemmende Erwerbsunterbrüche, die mehrheitlich Frauen bzw. Mütter betreffen. Mit Massnahmen wie bezahlbaren Tagesstrukturen für die familienergänzende Kinderbetreuung und der steuerlichen Abzugsfähigkeit solcher Drittbetreuungskosten werden die richtigen Anreize gesetzt, damit die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern weiter abnehmen.