Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, mit der ein staatlicher Kontrollmechanismus für Löhne gefordert wurde, um die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu gewährleisten. In der grossen Kammer hatte die Motion noch eine Mehrheit gefunden. In der Zwischenzeit ist mit der laufenden Revision des Gleichstellungsgesetzes eine ähnliche, jedoch weniger weitgehende Regelung vorgesehen: Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitenden sollen zu regelmässigen betriebsinternen Lohnanalysen verpflichtet werden.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat sich in der Vernehmlassung auch gegen diesen Gesetzesentwurf ausgesprochen. Er lehnt Lohndiskriminierung in den Unternehmen ab – ebenso aber staatliche Kontrollen. Vielmehr soll der Bund endlich die bisherigen, auf freiwilliger Basis durchgeführten Lohnanalysen der Unternehmen gebührend anerkennen.
Zudem weisen die Arbeitgeber schon lange darauf hin, dass Lohnunterschiede nicht mit «Lohndiskriminierung» gleichzusetzen sind. Denn die statistische Analysemethode des Bundes lässt verschiedene lohnrelevante Kriterien wie die effektive Berufserfahrung oder Erwerbsunterbrüche unberücksichtigt. Gestützt wird diese Haltung nun von einer neuen Studie, die der Schweiz im internationalen Vergleich sehr gute Noten punkto Lohngleichheit erteilt: Werden weitere lohnrelevante Kriterien beachtet, schmilzt der geschlechtsspezifische Lohnunterschied auf den zweittiefsten Wert von 24 untersuchten Ländern.