Lohngleichheit ja – aber ohne gesetzliche Lohnkontrollen!

25. Februar 2016 Vernehmlassungen

Im Kampf gegen die «Lohndiskriminierung» will der Bundesrat gesetzliche Lohnkontrollen einführen. Eine Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes wäre jedoch ein unverhältnismässiger und unnötiger Eingriff in den flexiblen Arbeitsmarkt. Erstens engagieren sich die Arbeitgeber bereits freiwillig für Lohngleichheit, zweitens können statistische Analysen geschlechterbedingte Lohnunterschiede nicht abschliessend erklären und drittens gibt es bereits Instrumente zur Durchsetzung von Lohngleichheit.

Geht es nach dem Bundesrat, sollen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden künftig regelmässige Lohnanalysen durchführen und diese durch Dritte kontrollieren lassen. Mit derartigen Lohnkontrollen will die Regierung die kontrovers diskutierte «Lohndiskriminierung» der Frauen bekämpfen. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist die vorgeschlagene Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes jedoch unverhältnismässig, bürokratisch und unnötig. Im Gegenzug fordert er, dass der Bundesrat die bestehenden Lohnanalysen der Unternehmen endlich anerkennt. Zugleich ermuntert der Arbeitgeberverband die Unternehmen, wie bisher freiwillig dafür zu sorgen, dass in ihren Betrieben Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern im Sinne der Verfassung (Artikel 8, Absatz 3) herrscht. Staatlich vorgeschriebene Kontrollinstrumente, Meldestellen und schwarze Listen sind dafür nicht nötig.

Hinzu kommt: Die vom Bund angewandten Analysen ergeben einen «nicht erklärbaren Lohnunterschied» von 8,7 Prozent. Die Analysekriterien sind jedoch limitiert – essenzielle lohnrelevante Faktoren wie die Berufserfahrung oder Erwerbsunterbrechungen werden bei den Lohnuntersuchungen des Bundes nicht erhoben. Eine Studie im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbands bestätigt, dass die Untersuchungen des Bundes die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern nicht vollständig erklären. Just auf diesen verkürzten Analysen fusst aber die Absicht des Bundesrats, gesetzliche Lohnkontrollen einzuführen.

Das Gleichstellungsgesetz bietet ausserdem bereits heute ein wirksames Instrumentarium, um Lohndiskriminierungen zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen – unter anderem ein individuelles Klagerecht, eine Beweislast-Erleichterung, ein Verbot der Rachekündigung und ein Verbandsklagerecht. Die Zahl der Klagen hat seit Inkrafttreten des Gesetzes denn auch deutlich zugenommen. Das zeigt, dass die Instrumente zur Durchsetzung von Lohngleichheit bekannt sind und bei Bedarf auch genutzt werden.

Fazit: Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes ist unverhältnismässig und unnötig und stellt einen weiteren wachstumsfeindlichen Eingriff in den flexiblen Schweizer Arbeitsmarkt dar. Der Arbeitgeberverband lehnt die Änderung des Gleichstellungsgesetzes deshalb pauschal ab.