Solidarhaftung: WAK-S auf dem Weg der Vernunft

29. August 2012 News

Gemäss dem Entwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist der Erstunternehmer für die Missachtung der Schweizer Arbeits- und Lohnbedingungen durch seinen direkten Subunternehmer haftbar, sofern er diesen nicht mit einem schriftlichen Vertrag zu deren Einhaltung verpflichtet hat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid.

Als die eidgenössischen Räte in der Sommersession die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit prüften, beschlossen sie, die Beratungen über die Solidarhaftung aufzuschieben. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ersuchte das EVD, in einem Bericht die verschiedenen Varianten zur Regelung der Solidarhaftung vorzulegen.

Vertrag zwischen Erst- und Subunternehmer
Gemäss Mitteilung der Parlamentsdienste hat die Kommission nun mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Gesetzesentwurf angenommen, der vorsieht Artikel 5 des Entsendegesetzes so zu ändern, dass der Erstunternehmer seinen direkten Subunternehmer mittels eines schriftlichen Vertrags verpflichtet, die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Wird kein solcher Vertrag unterzeichnet, haftet der Erstunternehmer zivilrechtlich bei einer allfälligen Missachtung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch den Subunternehmer. Eine Kopie dieses Vertrags muss den Kontrollorganen jederzeit vorgelegt werden können.

Diese Lösung wurde einer Variante vorgezogen, bei welcher der Erstunternehmer solidarisch für die gesamte Subunternehmerkette haftet und sich von dieser Haftung nur befreien kann, wenn er vor der Auftragsvergabe die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer überprüft hat.

In den Augen der Mehrheit ist die von ihr befürwortete Variante einfacher und leicht umzusetzen. Eine Kettenhaftung würde hingegen einen erheblichen administrativen Mehraufwand mit sich bringen und könnte somit dazu führen, dass die Unternehmen – zu Lasten einer effizienten Produktion – auf die Vergabe von Unteraufträgen verzichten.

Vernünftiger Entscheid
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diesen Entscheid der WAK-S. Er lehnt die ebenfalls diskutierten, vom Seco vorgeschlagenen schärferen Varianten der Solidarhaftung des Erstunternehmers ab. Denn sie verstossen gegen grundlegende Prinzipien des Schweizerischen Privatrechts und behindern die Wirtschaft in der Bildung optimaler Wertschöpfungsketten.