Schweiz soll Arbeitnehmerschutz eigenständig regeln

4. Juli 2018 Medienmitteilungen

Der Bundesrat hat das bisherige Verhandlungsmandat und damit auch seine Absicht bestätigt, mit der Europäischen Union ein Rahmenabkommen abzuschliessen. Die Differenz zwischen der Schweiz und der EU bei den flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit will er über den Sommer mit den Sozialpartnern und den Kantonen diskutieren. Die Arbeitgeber erachten es als zentral, dass die Schweiz weiterhin über den Arbeitnehmerschutz eigenständig entscheiden und das Schutzniveau damit halten kann.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Gespräche über ein Abkommen für den künftigen Rahmen der Beziehung mit der Europäischen Union voranzutreiben. Um die bestehende Differenz bei den flankierenden Massnahmen genauer zu eruieren, sollen die Sozialpartner und die Kantone über den Sommer konsultiert werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass der Bundesrat an seinen roten Linien in den Verhandlungen mit der EU festhält und auf dieser Basis eine Einigung anstrebt. Der Abschluss eines Rahmenabkommens sorgt für geregelte und stabile Beziehungen mit der EU, schafft Rechtssicherheit und ermöglicht die Weiterentwicklung der bestehenden bilateralen Verträge. Insbesondere das Abkommen über die Personenfreizügigkeit trägt wesentlich zum Wohlstand der Schweiz bei, wie dies der soeben veröffentlichte 14. Observatoriumsbericht erneut bestätigt.

Die flankierenden Massnahmen sind ein zentraler Bestandteil des Freizügigkeitsabkommens und dürfen nicht zur Verhandlungsmasse gegenüber der EU werden. Die Schweiz muss weiterhin eigenständig über den Lohnschutz entscheiden können. Dabei steht das heutige Schutzniveau nicht zur Disposition. Die FlaM haben sich nachweislich bewährt, um die hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

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