Fakten statt Pauschalurteile in der Debatte um Lohngleichheit
Junge Frauen haben auf dem Schweizer Arbeitsmarkt stark aufgeholt und Männer im Bereich der tertiären Bildung überholt. Eine neue Studie zeigt, wie deutlich sich Erwerbsbeteiligung, Arbeitszeit und Einkommen der Geschlechter angleichen. Diese erfreuliche Entwicklung verdient Beachtung. Sie bestätigt erneut, dass die Debatte über Lohngleichheit differenziert und faktenbasiert geführt werden muss.
Frauen und Männer haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dieser Grundsatz ist für die Arbeitgeber unbestritten. Um die Frage zu diskutieren, ob dieser Grundsatz heute eingehalten wird, muss man genau hinschauen. Wo bestehen Lohnunterschiede und wieso? In unterschiedlichen Erwerbsbiografien, Arbeitspensen oder Berufswahlen? Oder handelt es sich tatsächlich um Lohndiskriminierung?
Junge Frauen schliessen die Lücke
Neue Antworten liefert eine aktuelle Studie der Universität Lausanne. Sie betrachtet nicht sämtliche Altersgruppen gemeinsam, sondern vergleicht Frauen und Männer verschiedener Geburtsjahrgänge jeweils im Alter zwischen 25 und 34 Jahren. Dadurch wird eine Entwicklung sichtbar, die in aggregierten Statistiken häufig untergeht: Junge Frauen haben auf dem Schweizer Arbeitsmarkt markant aufgeholt und haben Männer bei der tertiären Bildung überholt.
Bei der Erwerbsbeteiligung ist der frühere Abstand zwischen jungen Frauen und Männern nahezu verschwunden. Auch bei der Arbeitszeit und beim Erwerbseinkommen haben sich die Geschlechter deutlich angenähert. Der Rückstand der jungen Frauen beim gesamten Erwerbseinkommen sank zwischen den Jahrgängen 1965 bis 1995 von 55 auf 14 Prozent. Bei kinderlosen jungen Erwachsenen ist die Einkommenslücke weitgehend geschlossen.
Diese Ergebnisse zeigen die gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte. Junge Frauen verfügen heute häufiger über einen Tertiärabschluss als junge Männer. Sie nehmen stärker am Erwerbsleben teil, arbeiten in höheren Pensen und sind zunehmend in gut qualifizierten und entsprechend entlöhnten Berufen tätig.
Der Fortschritt ist kein Zufall. Er ist das Ergebnis des gestiegenen Bildungsniveaus von Frauen, veränderter Rollenbilder und der Anstrengungen vieler Frauen, Familien und Unternehmen. Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels haben die Arbeitgeber ein grosses Interesse daran, die Potenziale aller Erwerbstätigen zu nutzen. Viele Unternehmen fördern deshalb flexible Arbeitsmodelle, berufliche Entwicklung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Bei den Ursachen ansetzen
Die Studie zeigt aber auch, wo weiterhin Unterschiede bestehen. Mit der Geburt von Kindern entwickeln sich die Erwerbsbiografien von Frauen und Männern unterschiedlich. Junge Mütter verdienen weniger als junge Väter, auch wenn sich diese Differenz über die Generationen verringert hat.
Wer diese Unterschiede nachhaltig verkleinern will, muss bei den Ursachen ansetzen. Gute Betreuungsmöglichkeiten sowie flexible Arbeitsmodelle können dazu beitragen, höhere Erwerbspensen zu ermöglichen und längere Erwerbsunterbrüche zu vermeiden. Denn Pensum, Berufserfahrung, Erwerbsunterbrüche und berufliche Funktion beeinflussen die Lohnentwicklung über Jahre. Diese Faktoren müssen berücksichtigt werden, wenn Lohnunterschiede beurteilt werden.
Statistische Differenz ist keine Diskriminierung
Genau hier liegt das Problem der politischen Debatte. Zu häufig werden Lohnunterschiede oder sogenannte «unerklärte» Differenzen vorschnell mit Lohndiskriminierung gleichgesetzt. Das Bundesamt für Statistik betont seit Jahren ausdrücklich, dass die unerklärte Lohndifferenz nicht als quantitatives Mass für Lohndiskriminierung interpretiert werden darf. Der Wert stellt vielmehr einen Restwert dar, den das statistische Modell mit den verwendeten Vorgaben nicht erklären kann. Gründe dafür können etwa sein, dass keine Daten zur effektiven Berufserfahrung oder zu Erwerbsunterbrüchen im Modell verwendet werden oder dass das Schätzmodell aus technischen Gründen an Grenzen stösst.
Auch betriebliche Analysen zeichnen ein wesentlich differenzierteres Bild als manche politische Schlagzeile. Eine im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes durchgeführte Auswertung von 615 Unternehmen mit rund 550’000 Mitarbeitenden ergab, dass 99,3 Prozent der antwortenden Unternehmen, die das Instrument Logib verwendet hatten, die Vorgaben einhielten. Die durchschnittliche unerklärte Lohndifferenz lag bei 3,3 Prozent.
Das bedeutet nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht. Wo Lohndiskriminierung tatsächlich besteht, muss konsequent dagegen vorgegangen werden. Die Ergebnisse rechtfertigen aber keinen pauschalen Verdacht, Unternehmen würden Frauen systematisch schlechter bezahlen. Sie sprechen vielmehr dafür, die bestehenden Instrumente sorgfältig auszuwerten und methodische Grenzen ernst zu nehmen.
Nein zu übermässiger Kontrolle
Immer neue Analysepflichten, wiederholte Kontrollen und zusätzliche Sanktionen schaffen noch keine Lohngleichheit. Sie erhöhen zunächst den administrativen Aufwand und bergen bei methodisch ungenauen Instrumenten das Risiko ungerechtfertigter Vorwürfe. Gerade deshalb sollten die geltenden Regelungen nicht verschärft werden, bevor ihre Wirksamkeit umfassend evaluiert ist.
Die neue Studie ist ein Grund zur Zuversicht. Die Schweiz hat in vergleichsweise kurzer Zeit viel erreicht. Nun gilt es, diesen Weg fortzusetzen und die Debatte über Lohngleichheit sachlich, differenziert und auf der Grundlage verlässlicher Daten zu führen. Weitere Fortschritte entstehen nicht durch pauschale Schuldzuweisungen, sondern durch Rahmenbedingungen, die Erwerbstätigkeit ermöglichen und fördern.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
E-Maildaniella.luetzelschwab@arbeitgeber.ch
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