Schritt für Schritt bei der Teilflexibilisierung der Arbeitszeit

17. Februar 2020 News

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats vertagte die weitere Beratung zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative, die eine Teilflexibilisierung der Arbeitszeitregelung vorsieht. Die Kommission will zuerst abklären lassen, ob sich das Anliegen auch auf Verordnungsebene umsetzen lässt. Mit diesem neuen Prüfauftrag wird die Reform des Arbeitsgesetzes nicht abgeschrieben, sondern bezüglich der Umsetzungsmöglichkeiten vertieft. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt dieses Vorgehen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) sollte sich jüngst mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.414 von alt Ständerat Konrad Graber (CVP, Luzern) beschäftigen, vertagte die weitere materielle Beratung jedoch. Sie wolle erst abklären, ob sich das Anliegen allenfalls auch in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz anstatt auf dem Weg einer Gesetzesrevision umsetzen liesse. «Damit könnten insbesondere die an einer flexibleren Lösung interessierten Sozialpartner in die Arbeiten einbezogen werden, sodass sich branchenspezifische Bedürfnisse möglicherweise einfacher und gezielter erfüllen liessen», heisst es in Communiqué der WAK-S. «Indem die Kommission nun Ausnahmeregelungen für einzelne Branchen prüft, anerkennt sie den ausgewiesenen Handlungsbedarf», betont Daniella Lützelschwab, SAV-Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht.