In seiner Schlussabstimmung hat sich der Nationalrat dem Ständerat angeschlossen und den Antrag zu Art. 360a Abs. 3 Obligationenrecht (OR) gutgeheissen. Diese Regelung erlaubt, Verlängerungen von Normalarbeitsverträgen (NAV) auch ohne erbrachten Nachweis für wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietungen aussprechen zu können. Allein der blosse Verdacht genügt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband nimmt Kenntnis von diesem Entscheid.
Präventive NAV-Verlängerung ist Tatsache
30. September 2016
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Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat dafür ausgesprochen, dass Normalarbeitsverträge bei blossen Hinweisen auf wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietungen verlängert werden können. Ein Nachweis muss nicht vorliegen.