Der Ständerat hat das Gesetz über Prävention und Gesundheitsförderung entgegen dem Willen des Bundesrates und des Nationalrates endgültig abgelehnt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst dies, denn aus Arbeitgebersicht ist das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bereits ausreichend geregelt.
| Daniella Lützelschwab
Die Schweiz erhält definitiv kein Präventionsgesetz. Der Ständerat hat die Vorlage versenkt, die dem Bund als rechtliche Grundlage gedient hätte, um Massnahmen zur Krankheitsvorsorge besser zu steuern und zu koordinieren.
Für ein Ja zum Präventionsgesetz fehlten zwei Stimmen. Der Ständerat nahm zwar mit 22 zu 19 Stimmen den Antrag der Einigungskonferenz zu Gunsten des Gesetzes an. Um bei der Finanzierungsbestimmung die Ausgabenbremse zu lösen, hätte jedoch die Mehrheit der 46 Ratsmitglieder zustimmen müssen.
Der Nationalrat sprach sich stets deutlich für das Gesetz aus. Im Ständerat dagegen war die Vorlage von Beginn weg umstritten. Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten hatte der Rat entschieden, die Beratungen überhaupt aufzunehmen.
Umfassendes Gesetz wäre unnötig gewesen
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist Prävention ein wichtiges Anliegen. Die Arbeitgeber sind schon heute in der Prävention tätig, wo sich eine direkte Verbindung zur Arbeitswelt und zur Arbeitgeberverantwortung ergibt. Ein neues, allumfassendes Präventionsgesetz wäre nach Meinung des SAV sowieso nicht nötig gewesen.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
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