Positive Erweiterung des Covid-19-Gesetzes

28. Oktober 2020 Vernehmlassungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die vorgeschlagene Änderung in der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung, denn Mitarbeiter auf Abruf sind wichtige Pfeiler vieler Unternehmer.

Mitarbeiter auf Abruf sind wichtige Arbeitskräfte für die Unternehmen, weil sie oft über spezifische und hohe beruflichen Qualifikationen verfügen. Der Bundesrat hat diesbezüglich bereits Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen. Damit wird Mitarbeitern auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung gewährt. Die Änderung tritt rückwirkend ab 1. September 2020 in Kraft. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat diese Anpassungen in seiner Vernehmlassungsantwort im Sinne einer zeitlich befristeten Ausnahme in der gegenwärtigen Situation begrüsst.