Personenfreizügigkeit: Ventilklausel läuft aus

30. April 2014 News

Die Ventilklausel für Erwerbstätige aus 25 Ländern der Europäischen Union (EU) läuft wie vorgesehen aus. Damit gilt für Angehörige der EU-17- und EU-8-Staaten im Moment wieder die volle Freizügigkeit, sofern sie in der Schweiz eine Arbeitsstelle antreten oder als Nichterwerbstätige über genügend finanzielle Mittel für ihren Unterhalt verfügen.

Der Bundesrat hatte die Ventilklausel im Jahr 2012 angerufen und Kontingente für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten eingeführt, die der EU 2004 beigetreten sind (EU-8). Im Juni 2013 führte er auch Kontingente für Staatsangehörige der «alten» EU-Mitgliedstaaten (EU-17) wieder ein. Laut einer Mitteilung des Bundesrats laufen diese Beschränkungen nun wie vorgesehen aus: für die EU-8 am 30. April und für die EU-17 am 31. Mai 2014.

Eine Möglichkeit zur Verlängerung sieht das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU nicht vor. Bei Rumänien und Bulgarien, die der EU später beigetreten sind, gelten weiterhin Übergangsfristen.