Nationalrat verlängert die Finanzierung von Krippenplätzen
Die Parlamentarische Initiative «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2024» wurde von der grossen Kammer angenommen. Diese soll eine Übergangslösung der Fördermassnahmen des Bundes gewährleisten. Die Arbeitgeber unterstützen diese.
| Patrick Chuard-Keller
Mit 138 zu 35 Stimmen bei 15 Enthaltungen hat der Nationalrat die Parlamentarische Initiative «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2024» (22.403) gut geheissen. Damit soll das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende 2024 verlängert werden. Zusammen mit der Ausführungsverordnung bildet das Gesetz die Grundlage eines Impulsprogramms, das die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder fördern und den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung ermöglichen soll.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diesen Entscheid. Denn mit dieser Parlamentarischen Initiative soll die Zeit zwischen dem Auslaufen der bisherigen Finanzhilfen und der zukünftigen Lösung überbrückt werden. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) fordert nämlich, dass die bestehenden Finanzhilfen durch eine stetige Unterstützung abgelöst werden. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Der SAV leitet die Allianz «familienergänzende Kinderbetreuung» mit Bundesparlamentariern und Kantonsvertreterinnen. Dessen Ziel ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der frühen Förderung.
Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, verfügt bereits ein grosser Teil der Unternehmen über eine Krankentaggeldversicherung. Fälle, in denen ein Betrieb keine Versicherungsdeckung erhält, sind selten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Wichtig ist allerdings, dass Unternehmen, die eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, ein entsprechendes Angebot erhalten.
Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die Schweizer Sozialpartnerschaft setzt auf praxistaugliche Lösungen statt staatlicher Überregulierung. Ihre Stärke liegt in der Nähe zum…
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.