Modernisierung bei der Arbeitsvermittlung und Personalverleih

7. August 2020 Vernehmlassungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Aktualisierung der Weisungen und Erläuterungen zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih. Dabei ist besonders wichtig, dass die Präzisierungen praxisfreundlich sind.

Die Weisungen, Erläuterung und Verordnungen in den Bereichen der Arbeitsvermittlung und Personalverleih sollen überarbeitet werden. Das begrüsst der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) generell. Die vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco in Auftrag gegebene Vernehmlassung hat gezeigt, dass durch konkrete praxisorientierte Fallbeispiele der gesetzlich zulässige Rahmen besser verständlich gemacht wird.

Der SAV fordert indes einzelne Anpassungen. Die Arbeitgeber unterstreichen in ihrer Position, dass unnötige Einschränkungen den Verleihbetrieb insgesamt unattraktiver machen und letzten Endes insbesondere auch den Arbeitnehmern schaden. Der Personalverleih gewährt nicht nur flexible Lösungen für die Einsatzbetriebe, sondern bietet für Arbeitnehmer auch eine gute Chance für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.