Mitte lanciert Volksbegehren zur Abschaffung der Heiratsstrafe
Die Mitte lanciert eine Initiative für ein Steuersystem, das die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren abschaffen soll. Nach wie vor bestünde mit diesem Steuersystem jedoch eine gewisse Abhängigkeit vom Zivilstand, was vor dem Hintergrund der verschiedenen Lebensentwürfe stört.
| Patrick Chuard-Keller
Das nun von der Mitte lancierte Volksbegehren will die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren, die sogenannte Heiratsstrafe, abschaffen. Mit dem heutigen Steuersystem wird die Eheperson mit dem tieferen Einkommen benachteiligt, da ihr Einkommen als Folge der Steuerprogression viel stärker besteuert wird als das Einkommen des Ehepartners. In vielen Fällen handelt es sich bei den Zweitverdienenden um Frauen.
Den Ehepaaren sollte daher die Wahlfreiheit gegeben werden, ob sie gemeinsam oder individuell besteuert werden möchten. So können die Ehepaare die für sie günstigere Variante auswählen. Aus diesem Grund wurde im September vom «Verein Individualbesteuerung Schweiz» die Initiative zur Einführung einer Individualbesteuerung eingereicht. Diese will die Erwerbsanreize von Zweitverdienenden erhöhen – und zwar basierend auf einem zivilstandsunabhängigen Steuersystem, das auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Individuen beruht.
Vorteilhaft an beiden Initiativen ist, dass sie das Problem der Heiratsstrafe angehen. Während die Individualbesteuerung jedoch vollständig unabhängig vom Zivilstand ist, besteht beim Modell der Mitte je nach Wahl des Besteuerungsmodells nach wie vor eine gewisse Abhängigkeit. Bei der Individualbesteuerung hingegen basiert die Höhe der zu bezahlenden Steuer einzig und alleine auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der veranlagten Person. Damit wird bei einem progressiven Steuersystem der grösste Erwerbsanreiz generiert. Eine solche Besteuerung ist überdies zeitgemäss, weil sie der steigenden Zahl von Lebensentwürfen Rechnung trägt.
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