Massnahmen zur Vereinbarkeit statt Lohnkontrollen

19. November 2015 News

Weitere Unterstützung für eine sachliche Diskussion über Lohngleichheit und Gleichstellung: In einer neuen Publikation zeigt Avenir Suisse die Grenzen von Lohnkontrollen auf und damit deren Untauglichkeit zur Überprüfung der Gleichstellung der Geschlechter. Damit Frauen gleichberechtigt am Erwerbsleben teilnehmen können, braucht es stattdessen Massnahmen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.

Eine vom unabhängigen Think-Tank Avenir Suisse herausgegebene Publikation mit dem Titel «Gleichstellung – Warum der Arbeitsmarkt nicht versagt» bringt einmal mehr auf den Punkt, worauf der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) schon mehrfach hingewiesen hat: Die weit verbreitete Ansicht, dass Frauen bei der Entlöhnung diskriminiert werden, ist nicht haltbar. Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern lassen sich weitgehend mit geschlechtsspezifischen Entscheidungen und Merkmalen erklären. Avenir Suisse nennt beispielsweise die Tatsachen, dass Frauen eher zu Teilzeitarbeit neigen und sich weniger für technische Berufe und für Tätigkeiten mit hohen Flexibilitätserfordernissen gewinnen lassen als Männer.

Gegen eine Diskriminierung von Frauen durch die Arbeitgeber spricht ausserdem ein klassisches ökonomisches Prinzip: Wenn Frauen auf dem Arbeitsmarkt grundsätzlich günstiger zu haben wären als gleich qualifizierte Männer, würde die Nachfrage nach den unterbezahlten Frauen steigen und damit auch ihr Preis. So würde sich der Lohnunterschied zu den Männern, welche die gleiche Arbeit leisten, automatisch aufheben. Auf dem flexiblen Schweizer Arbeitsmarkt sei eine dauerhafte Benachteiligung der Frauen gar nicht möglich, schreibt auch Avenir Suisse. Diese Flexibilität ist nicht zuletzt aus diesem Grund unbedingt zu wahren – wie der SAV unlängst mit seinem Sieben-Punkte-Plan gegen die «Deflexibilisierung» des Arbeitsmarkts gefordert hat.

Darüber hinaus müssen Massnahmen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere bei der familienergänzenden Kinderbetreuung ansetzen, um Frauen die gleichberechtigte Teilnahme am Erwerbsleben zu ermöglichen. Die Rahmenbedingungen im Betreuungsangebot sind zu verbessern, um Müttern zu ermöglichen, ihre Arbeitspensen zu erhöhen beziehungsweise wieder in den Beruf einzusteigen. So soll sich eine Erwerbstätigkeit beider Elternteile auch finanziell lohnen, indem Betreuungskosten bei den Steuern abgezogen werden können. Durch solche Massnahmen wird sich die vermeintliche, statistisch festgestellte «Lohndiskriminierung» auflösen – ganz ohne staatlich verordnete Lohnkontrollen.