Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat das Staatssekretariat für Wirtschaft beauftragt, die aktuellen Wechselkursschwankungen mit Kurzarbeitsentschädigung abzufedern. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Massnahme.
| Daniella Lützelschwab
Arbeitsausfälle, die auf Wechselkursschwankungen zurückzuführen sind, werden ab sofort als anrechenbar erachtet und können somit zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung berechtigen. Damit haben die angesichts der Frankenaufwertung stark herausgeforderten Unternehmen ein zusätzliches Instrument zur Sicherung der Arbeitsplätze zur Hand. Die Massnahme hatte sich bereits in der Finanzkrise ab 2008 bewährt.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Reaktion von Bundesrat Schneider-Ammann. Kurzarbeitsentschädigung ist ein wirksames Mittel, um voreilige Entlassungen zu verhindern. Sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen profitieren davon.
Weitere Informationen finden sich auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, verfügt bereits ein grosser Teil der Unternehmen über eine Krankentaggeldversicherung. Fälle, in denen ein Betrieb keine Versicherungsdeckung erhält, sind selten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Wichtig ist allerdings, dass Unternehmen, die eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, ein entsprechendes Angebot erhalten.
Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die Schweizer Sozialpartnerschaft setzt auf praxistaugliche Lösungen statt staatlicher Überregulierung. Ihre Stärke liegt in der Nähe zum…
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.