Kontingente: Die Wirtschaft braucht ein klares Zeichen
Die Höchstzahlen für Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen ausländischer Fachkräfte für das Jahr 2015 sind mindestens auf dem Niveau von 2014 zu halten. Aufgrund des Mehrbedarfs an Kontingenten für Kurzaufenthalter spricht sich der Schweizerische Arbeitgeberverband gegenüber dem Bund für eine Erhöhung der entsprechenden Bewilligungen aus.
| Daniella Lützelschwab
Konjunkturprognosen und der damit verbundene Bedarf an ausländischen Fachkräften sind mit Unsicherheiten verbunden. Vor dem Hintergrund der Masseneinwanderungs-Initiative benötigt die Wirtschaft mit Blick auf die Festlegung der Kontingente für das Jahr 2015 aber ein klares Zeichen, dass auch weiterhin die benötigten Spezialisten aus dem Ausland angestellt werden können. Ausserdem zeigt sich wie schon im vergangenen Jahr erneut, dass die Quartals-Kontingente für die Kurzaufenthalter – im Unterschied zu den Kontingenten für Aufenthalter – jeweils bereits nach ein bis zwei Monaten aufgebraucht sind.
Aus diesen Gründen spricht sich der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) für eine moderate Erhöhung um 500 Einheiten der Bewilligungen für Kurzaufenthalter aus Drittstaaten aus. Für Dienstleistungserbringer aus der EU/Efta sollen 1000 zusätzliche Kurzaufenthaltsbewilligungen ermöglicht werden. Im Minimum fordert der SAV gleich hohe Kontingente wie für 2014. Keinerlei Verständnis hätte die Wirtschaft für eine Reduktion der Höchstzahlen.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, verfügt bereits ein grosser Teil der Unternehmen über eine Krankentaggeldversicherung. Fälle, in denen ein Betrieb keine Versicherungsdeckung erhält, sind selten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Wichtig ist allerdings, dass Unternehmen, die eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, ein entsprechendes Angebot erhalten.
Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die Schweizer Sozialpartnerschaft setzt auf praxistaugliche Lösungen statt staatlicher Überregulierung. Ihre Stärke liegt in der Nähe zum…
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.