Kommission für ein Nein zur Selbstbestimmungs-Initiative

13. Februar 2018 News

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats empfiehlt die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative zur Ablehnung und verzichtet auf einen Gegenvorschlag. Die Arbeitgeber unterstützen diese Haltung. Denn die Volksinitiative würde unter anderem das Abkommen über die Personenfreizügigkeit gefährden und hätte für die Unternehmen neue Rechtsunsicherheiten zur Folge.

Mit dem Entscheid, die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen, folgt die vorberatende Kommission des Ständerats dem Vorschlag des Bundesrats. Das Volksbegehren fordert einen Vorrang der Schweizer Verfassung vor völkerrechtlichen Verträgen. Bei Widersprüchlichkeiten müssten letztere neu verhandelt und nötigenfalls gekündigt werden.

Zu den dadurch gefährdeten Staatsverträgen gehört auch das Personenfreizügigkeitsabkommen und damit die Bilateralen Verträge I. Diese sichern der Schweiz den weitgehenden Zugang zu den Märkten der EU-Mitgliedstaaten, den mit Abstand wichtigsten Handelspartnern der Schweiz. Zudem würde die Annahme der Initiative zu neuen Rechts- und Planungsunsicherheiten führen. Das ist Gift für die hiesigen Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt aus diesen Überlegungen die Haltung der Kommission, die Selbstbestimmungs-Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. In der Frühjahrssession wird sich der Ständerat mit dem Geschäft befassen.