Ja zur NAV-Verlängerung – Nein zu höheren Mindestlöhnen

16. Oktober 2019 Vernehmlassungen

Der Normalarbeitsvertrag (NAV) für Arbeitnehmer mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in Privathaushalten soll um weitere drei Jahre verlängert werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt die Erhöhung der Mindestlöhne jedoch ab.

Arbeitsverhältnisse in der Hauswirtschaft sind in einem Normalarbeitsvertrag (NAV) mit Mindestlöhnen geregelt. Dieser sogenannte NAV Hauswirtschaft soll nun ab 1. Januar 2020 um weitere drei Jahre verlängert werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat keine Einwände gegen die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft, da in den letzten drei Jahren wiederholt Verletzungen der Mindestlohnregelungen bei Angestellten in Privathaushalten registriert wurden.

Die Arbeitgeber fordern jedoch künftig eine genauere Analyse des Handlungsbedarfs. So stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit bei den registrierten Verletzungsfällen auch tatsächlich von Lohndumping gesprochen werden kann.

Nicht gerechtfertigt ist allerdings die Erhöhung der Mindestlöhne. Zum einen ist die Reallohnentwicklung positiv: Seit Inkrafttreten des NAV Hauwirtschaft ist die Teuerung um 2% gesunken. Dagegen sind die Mindestlöhne des NAV in der gleichen Zeitspanne durchschnittlich um 3,8% angehoben worden. Zum anderen übertreffen die Mindestlöhne in der Hauswirtschaft bereits ohne Lohnerhöhung vergleichbare Entschädigungen in anderen Branchen .