Flankierende Massnahmen: Musterprozess verbessert Vollzug

2. Dezember 2013 News

Zur Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen haben Bund, Kantone und Sozialpartner einen Musterprozess erarbeitet. Dieser hilft, die komplexen Abläufe im Rahmen der Arbeitsmarktkontrolle besser nachzuvollziehen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt eine solche Professionalisierung des Vollzugs.

Bund, Kantone und Sozialpartner wollen den Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter verbessern. Dazu haben sie einen Musterprozess ausgearbeitet, der die komplexen Abläufe im Rahmen der Arbeitsmarktkontrolle nachvollziehbarer macht. In 87 Schritten zeigt der Musterablauf auf, welche Aktivitäten die Vollzugsorgane zu welchem Zeitpunkt und in welcher Reihenfolge durchführen sollten. Auch der Informationsfluss zwischen den verschiedenen Vollzugsorganen wird dabei veranschaulicht. Der Musterprozess bildet zudem die Basis für verschiedene Schulungsveranstaltungen im Jahr 2014.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt eine solche Professionalisierung des Vollzugs. Eine Standardisierung der Abläufe und das Bereitstellen von Arbeitshilfen stärken das Kontrollsystem und verbessern die Umsetzung der flankierenden Massnahmen.