«Entlassungen sind das Letzte, was sich Arbeitgeber wünschen»
Der starke Franken ist kein Vorwand dafür, Arbeitszeiten zu verlängern oder Jobs ins Ausland zu verlagern, sagt Roland A. Müller im «Talk Täglich»-Interview. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation helfen diese Massnahmen den Unternehmen vielmehr, Arbeitsplätze zu sichern.
| Roland A. Müller
Die Frankenstärke macht der Schweizer Wirtschaft zu schaffen. Insbesondere Exportfirmen, die vom Euro-Raum abhängig sind, stehen unter Kostendruck. Im «Talk Täglich»-Interview betont Roland A. Müller denn auch, dass der starke Franken kein Vorwand dafür ist, Arbeitszeiten zu verlängern oder Jobs ins Ausland zu verlagern. Vielmehr seien dies Massnahmen, die den Unternehmen angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation helfen, Arbeitsplätze zu sichern. Denn: «Entlassungen sind das Letzte, was sich Arbeitgeber wünschen.»
Im Gespräch mit Daniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbundes, verweist Roland A. Müller auch auf den sozialpartnerschaftlichen Charakter von Arbeitsverträgen. Diese sind immer zweiseitig – ohne die Zustimmung der Arbeitnehmer bzw. des Arbeitnehmer-Kollektivs können die Arbeitsbedingungen nicht geändert werden. «Wer dieses Paradigma verletzt, der schadet all denen, die die notwendigen Massnahmen fair umsetzen wollen.» Nicht zuletzt plädiert der Arbeitgeber-Direktor dafür, angesichts des wirtschaftlichen Drucks auf die Firmen die Umsetzung der Zuwanderungsinitiative und die weiteren politischen Forderungen an die Adresse der Arbeitgeber mit Augenmass anzugehen. Zusätzliche Belastungen für die Unternehmen müssen mehr denn je verhindert werden.
Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, verfügt bereits ein grosser Teil der Unternehmen über eine Krankentaggeldversicherung. Fälle, in denen ein Betrieb keine Versicherungsdeckung erhält, sind selten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Wichtig ist allerdings, dass Unternehmen, die eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, ein entsprechendes Angebot erhalten.
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Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.