Engagement für höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen
Der Bund hat in den letzten zwölf Jahren mit 304,3 Millionen Franken die Schaffung von insgesamt 47’760 Plätzen für familienergänzende Kinderbetreuung ermöglicht, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen mitteilt.
| Daniella Lützelschwab
Im Jahr 2003 trat das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft, mit dem der Bund die Schaffung von zusätzlichen Plätzen für die Tagesbetreuung von Kindern fördert. Gemäss einer Bilanz des Bundesamts für Sozialversicherungen konnten seither 2676 Gesuche bewilligt werden, was zu 47’760 neuen Betreuungsplätzen und damit einer Erhöhung des Angebots um 96 Prozent führte. Die Plätze verteilen sich grösstenteils auf Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. Mit den in den zwölf Jahren bewilligten Gesuchen wurden Verpflichtungen im Betrag von insgesamt 304,3 Millionen Franken eingegangen.
Das zeitlich ursprünglich auf acht Jahre befristete Impulsprogramm wurde im vergangenen Herbst wegen des nach wie vor grossen Bedarfs zum zweiten Mal um vier Jahre bis Januar 2019 verlängert. Das Parlament hat dafür einen neuen Verpflichtungskredit in der Höhe von 120 Millionen Franken bewilligt.
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband sind gute Rahmenbedingungen wichtig, die es insbesondere den Frauen erlauben, noch besser am Arbeitsmarkt zu partizipieren. Die Arbeitgeber setzen sich ihrerseits für dieses Ziel ein – beispielsweise mit der Ermöglichung flexibler Arbeitsbedingungen.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
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Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die Schweizer Sozialpartnerschaft setzt auf praxistaugliche Lösungen statt staatlicher Überregulierung. Ihre Stärke liegt in der Nähe zum…
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.