Die Zahlen der Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten steigen für das Jahr 2017 um je 500 auf 3000 bzw. 4500. Diese Erhöhung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dürfte mit Blick auf die Erfahrungen der letzten Jahre aber kaum genügen, um den Bedarf der Wirtschaft zu decken.
Die Unternehmen sind auf hochqualifizierte Spezialisten aus Drittstaaten angewiesen, die auf den Arbeitsmärkten der Schweiz und der EU/EFTA-Länder schlicht nicht in genügendem Ausmass vorhanden sind. Diese stehen denn auch nicht in Konkurrenz zu inländischen Arbeitskräften, sondern sind eine wichtige Stütze für die hiesige Wirtschaft und für viele Unternehmen zentral für den Erhalt ihres Standorts in der Schweiz. Da Hochqualifizierte häufig für Projektarbeiten in die Schweiz kommen, sind mit den weiterhin zu tief angesetzten Höchstzahlen ganze Projekte in Gefahr, an denen mitunter auch Schweizer Arbeitnehmende beteiligt sind.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte in der Vergangenheit wiederholt eine Rückkehr zu den Höchstzahlen des Jahres 2014 gefordert. Damals standen für Erwerbstätige aus Drittstaaten 8500 Bewilligungen zur Verfügung.