Die Unternehmen brauchen wieder Planungssicherheit

29. Mai 2015 Vernehmlassungen

Die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative darf die bilateralen Verträge mit der EU nicht gefährden und muss das gesamtwirtschaftliche Interesse berücksichtigen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert deshalb in der Vernehmlassung zu den Änderungen des Ausländergesetzes eine schlanke und flexible Lösung ohne administrative Mehrbelastungen, die den Unternehmen wieder Planungssicherheit gibt.

Das Schweizer Stimmvolk hat bekanntlich vor gut einem Jahr entschieden, die Zuwanderung wieder selbstständig zu steuern. Diesen Volksentscheid gilt es zu respektieren. Für die Arbeitgeber ist aber zentral, dass der vorhandene Umsetzungsspielraum ausgenutzt wird, um insbesondere die bilateralen Verträge mit der EU zu erhalten und dem gesamtwirtschaftlichen Interesse Rechnung zu tragen. Zusammen mit Economiesuisse hat der Arbeitgeberverband als Lösungsvorschlag ein Schutzklausel-Konzept erarbeitet. Dieses sieht vor, dass die Landesregierung jährlich eine Schwelle für die Nettozuwanderung definiert, bei deren Überschreiten ein Kontingentssystem wirksam wird.

Wichtig ist, dass die Unternehmen baldmöglichst ihre Planungssicherheit zurückgewinnen. Mit anderen Worten: Sie müssen sich darauf verlassen können, in Zukunft bei entsprechender Notwendigkeit ohne zusätzliche administrative Mehrbelastung, schnell und flexibel auch Personal aus EU‑/Efta-Staaten rekrutieren zu können. Sollte dies nicht mehr möglich sein, käme dies im ohnehin wirtschaftlich schwierigen Umfeld einer weiteren Beeinträchtigung der Konkurrenzfähigkeit gleich – mit massiv negativen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und seine Arbeitsplätze.

Vor diesem Hintergrund fordert der Schweizerische Arbeitgeberverband in seiner Vernehmlassungsantwort insbesondere,

  • das duale Bewilligungssystem für Drittstaatenbürger und EU-/Efta-Angehörige weiterzuführen: Für letztere dürfen nicht dieselben bürokratischen Hürden zur Erlangung einer Arbeitsbewilligung eingeführt werden, wie sie für die Zuwanderung aus Drittstaaten gilt;
  • den Handlungsspielraum zu nutzen und dementsprechend Aufenthalte bis zwölf Monate auch bei Erwerbstätigkeit nicht zu kontingentieren und keiner Höchstzahl zu unterstellen;
  • Personen mit einer Grenzgängerbewilligung privilegiert zuzulassen, indem sie ebenfalls von den Höchstzahlen und Kontingenten ausgenommen und allfällige Steuerungsregelungen auf kantonaler Ebene vorgesehen werden;
  • auf die Prüfung des Inländervorrangs im Einzelfall zu verzichten und diesen bereits bei der Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente zu berücksichtigen. Andernfalls wäre zumindest für Berufe mit ausgewiesenem Fachkräfte-Mangel von einer solchen Prüfung abzusehen;
  • auf die vorgängige Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu verzichten. Bei Berufen mit ausgewiesenem Fachkräfte-Mangel und sofern keine Anhaltspunkte für eine Unterbietung der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne vorliegen, ist zudem von einer weitergehenden Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen abzusehen;
  • die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei Angehörigen von EU-/Efta-Staaten nur summarisch und nachträglich gemäss den bewährten flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu prüfen;
  • als vollwertiges Mitglied in der Zuwanderungskommission die Bedürfnisse der Wirtschaft einbringen zu können.

Die Arbeitgeber waren angesichts des Fachkräfte-Mangels freilich schon vor dem Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative bemüht, mit Massnahmen in verschiedenen Bereichen die Arbeitsmarkt-Beteiligung der inländischen Bevölkerung zu fördern. Dass dies über weite Strecken gelingt, zeigt die hierzulande vergleichsweise tiefe Arbeitslosigkeit. Trotz aller Bemühungen wird aber auch in Zukunft der Bedarf an Arbeitskräften nicht allein mit inländischen Arbeitnehmenden abgedeckt werden können. Verschiedene Branchen besetzen über die Rekrutierung aus der EU Arbeitsplätze mit Fachkräften, die in der Schweiz schwierig bis gar nicht zu finden sind. Diese Tatsache kommt auch in den aktuellen Zuwanderungszahlen zum Ausdruck.