Deutliches Nein des Ständerats zur problematischen Mindestlohn-Initiative

24. September 2013 News

Auch der Ständerat sagt Nein zur Mindestlohn-Initiative. Damit folgt er der Empfehlung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, der die Initiative ebenfalls ablehnt. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde das dezentrale und differenzierungsfähige Lohnfindungssystem der Schweiz aushebeln. Zudem fördern Mindestlöhne, die deutlich über dem Marktlohn liegen, die Wegrationalisierung bzw. den Export von Arbeitsplätzen und erhöhen die Anforderungen an die Arbeitnehmenden – gerade leistungsschwache Mitarbeiter geraten so verstärkt unter Druck.

Der Ständerat erteilt der Mindestlohn-Initiative eine Abfuhr. Damit folgt er der ständerätlichen Wirtschaftskommission und dem Bundesrat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die Haltung der kleinen Kammer. Auch der SAV lehnt die Mindestlohn-Initiative ab, die einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde bzw. 4000 Franken pro Monat fordert.

Der SAV spricht sich aus folgenden Gründen gegen die Mindestlohn-Initiative aus:

  • Grundsätzlich soll der Markt die Lohnfindung regeln. Das gegenwärtige dezentrale und differenzierungsfähige Lohnfindungssystem ist eine Stärke des Schweizer Arbeitsmarktes. Im internationalen Vergleich schneidet die Schweiz denn auch sehr gut ab: Eine hohe Erwerbsquote, eine tiefe Arbeitslosigkeit und hohe, tendenziell steigende Löhne kennzeichnen den Schweizer Arbeitsmarkt.
  • Die Festlegung der Löhne ist Sache der Unternehmen oder – wo Gesamtarbeitsverträge bestehen – der Branchen. Gerade auch sogenannte Tieflohn-Branchen – etwa die Gastronomie- oder die Reinigungsbranche – haben Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen, in denen Mindestlöhne definiert sind.
  • Lohnverhandlungen gehören zum Kernauftrag der Sozialpartner. Es ist Aufgabe der Sozialpartner – und nicht des Staates –, angemessene Löhne festzulegen. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns würde die Sozialpartnerschaft geschwächt, da der Handlungsspielraum und die Verantwortung der Sozialpartner reduziert würden.
  • Systematisch und deutlich über dem Marktlohn liegende Mindestlöhne fördern die Wegrationalisierung bzw. den Export von Arbeitsplätzen und erschweren den Neu- und Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit. Und: Werden die Löhne künstlich erhöht, steigen die Anforderungen an die Arbeitnehmer – der Druck auf die leistungsschwächsten Mitarbeitenden nimmt damit zu.