Das Entsendegesetz wird ohne rechtliche Basis «verkantonalisiert»

22. März 2019 News

Ausländische Arbeitgeber, die ihre Angestellten in die Schweiz entsenden, sollen zur Einhaltung von kantonal festgesetzten minimalen Lohnbedingungen verpflichtet werden. Diese Ausweitung des Entsendegesetzes erachtet der Schweizerische Arbeitgeberverband als unzulässig.

Nachdem der Ständerat den Vorstoss von FDP-Ständerat Fabio Abate (18.3473) zur Änderung des Entsendegesetzes im Herbst deutlich angenommen hat, folgt nun auch der Nationalrat der Forderung. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung von Artikel 2 des Entsendegesetzes vom 8. Oktober 1999 (EntsG) vorzulegen. Ausländische Arbeitgeber, die ihre Angestellten in die Schweiz entsenden, sollen neu zur Einhaltung von kantonal festgesetzten minimalen Lohnbedingungen verpflichtet werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) stellt sich vehement gegen diesen Kurswechsel. Die Arbeitgeber erkennen die Notwendigkeit, das Schutzniveau der flankierenden Massnahmen zur Einhaltung der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Bereits heute sind Mindestlöhne in vielen branchenspezifischen Gesamtarbeitsverträgen aber garantiert und oft als allgemeinverbindlich erklärt.

Eine Ausweitung des EntsG auf kantonale Mindestlohnregelungen, wie von Abate gefordert, erachtet der SAV als unzulässig und gefährlich. Denn der Bund verfügt über die abschliessende Kompetenz, bei wiederholtem Missbrauch Mindestlöhne zu erlassen. In Anlehnung daran weist die bundesgerichtliche Rechtsprechung darauf hin, dass die Kantone nur im Rahmen von sozialpolitischen Massnahmen befugt sind, selbst Mindestlöhne zu erlassen.

Ausserdem erstreckt sich der Geltungsbereich eines kantonalen Mindestlohns ausschliesslich auf die im Kanton tätigen Arbeitnehmer. Entsandte Arbeitskräfte würden von einer kantonalen Regelung ohnehin nicht erfasst.