Das Ende unsinniger Sortimentsvorschriften in Tankstellenshops

14. Dezember 2012 News

Das Parlament hat in der Schlussabstimmung die Parlamentarische Initiative Lüscher angenommen. Damit darf in Tankstellenshops künftig das ganze Sortiment auch nachts und an Sonntagen verkauft werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband nimmt dies erfreut zur Kenntnis.

Mit der Annahme der Parlamentarischen Initiative Lüscher dürfen Tankstellenshops zukünftig rund um die Uhr und sonntags ihr ganzes Sortiment verkaufen, sofern dieses in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Das Parlament setzt mit diesem Entscheid der aus Konsumentensicht absurden Regelung ein Ende, dass ein Teil des Sortiments in der Nacht für ein paar Stunden abgedeckt werden muss, während andere Shopartikel verkauft werden dürfen.

Auch für die betroffenen Betriebe stellt der Entscheid eine erhebliche administrative Erleichterung dar. Da die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Tankstellen bedienen oder in Tankstellenbistros arbeiten, bereits heute ohnehin während der ganzen Nacht anwesend sind, führt er zu keiner Zunahme der Nachtarbeit. Die durchgehende Nachtöffnung von Tankstellenshops und die damit zusammenhängende Beschäftigung von Arbeitnehmenden während der Nacht bleibt zudem weiterhin nur dort möglich, wo dies die kantonale Ladenöffnungs-Gesetzgebung zulässt.

Referendum angekündigt
Die Erdöl-Vereinigung und der Verband der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz haben den Gewerkschaften die Ausarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrages mit schweizweit gültigen Mindestlöhnen und Arbeitszeiten für die Mitarbeitenden der Tankstellenshops angeboten. Es ist deshalb unverständlich und bedauerlich, dass die Gewerkschaften ein Referendum gegen diese moderate und den heutigen Realitäten entsprechende Gesetzesänderung angekündigt haben.