Der Nationalrat berät am nächsten Mittwoch über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Im Vorfeld hat die CVP mehrere Anträge lanciert. Sie sehen zum einen eine sofortige Inkraftsetzung eines regionalen und berufsgruppenbezogenen Inländervorrangs mit Stellenmeldepflicht der betroffenen Arbeitgeber vor. Zum andern ermächtigen sie den Bundesrat, befristet – und im Zweifelsfall unilateral – Abhilfemassnahmen zur Senkung der Zuwanderung zu ergreifen.
Die Schweiz könnte demnach einseitige Abhilfemassnahmen einführen, sofern sich der gemischte Ausschuss, der aus Vertretern der Schweiz und der EU zusammengesetzt ist, innerhalb von 60 Tagen nicht einigt. Die Abhilfemassnahmen wären jedoch im Einklang mit der vorberatenden Kommission des Nationalrats (SPK-N) auf das erforderliche Mindestmass und wiederum auf Berufsgruppen und Regionen zu beschränken.
Die beiden Dachverbände der Wirtschaft unterstützen die CVP-Anträge als Beitrag zur Konkretisierung des Konzepts der SPK-N. Sie sind der festen Überzeugung, dass damit dem Verfassungsartikel gemäss 121a BV griffiger entsprochen wird.