Bundesrat will flankierende Massnahmen optimieren

20. Januar 2012 News

Der Bundesrat will den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit weiter verbessern. Im Zentrum steht die Optimierung der strategischen und operativen Steuerung sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hat mit ihrem Bericht vom Oktober 2011 «Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit (FlaM) und deren Wirkung» dem Bundesrat Empfehlungen überwiesen und ein Postulat eingereicht. Die Kommission hält fest, dass die strategische und operative Steuerung der FlaM verbessert und die Prozesse zwischen den verschiedenen Akteuren vermehrt harmonisiert werden sollen. Ausserdem müsse sich die Kommunikation des Bundesrates auf verlässlichere Daten stützen. Die GPK-N hat den Bundesrat gebeten, bis Ende Januar 2012 zu ihren Empfehlungen Stellung zu nehmen.

Der Bundesrat hat entschieden, die Empfehlungen der GPK-N zu übernehmen und umzusetzen. Er hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, dabei wie folgt vorzugehen:

  • Die strategische und operative Steuerung der FlaM wird durch eine verstärkte Unterstützung der Vollzugsorgane in Form von Kontrollen und Begleitung vor Ort verbessert. Ferner soll eine vertiefte Studie über mögliche Lohnunterbietungen bei neu eingestellten Arbeitnehmenden in Verbindung mit den Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) durchgeführt werden.
  • Die Zusammenarbeit zwischen den paritätischen Kommissionen (PK) von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) auf Bundesebene und den kantonalen Behörden soll weiter verstärkt werden.
  • Die kantonalen Behörden, welche für den Vollzug der FlaM zuständig sind, müssen eine transparente systematische Methodik für die Feststellung von wiederholten und missbräuchlichen Lohnunterbietungen vorlegen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die FlaM von den Kontrollorganen wirksam umgesetzt werden und es erlauben, missbräuchliche Lohnunterbietungen zu verhindern. Dennoch soll mit der Umsetzung der genannten Punkte der Vollzug der FlaM weiter optimiert werden, um missbräuchliche Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz noch wirksamer zu bekämpfen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) kann sich der Beurteilung des Bundesrats anschliessen und unterstützt die vorgesehenen Schritte zur Optimierung des FlaM-Vollzugs. Er legt allerdings Wert auf die Feststellung, dass der GPK-Bericht die Funktionsfähigkeit der FlaM  nicht grundlegend in Frage stellt. Der GPK-Bericht stellt zwar fest, die Öffnung des Arbeitsmarkts habe ab 2004 einen Lohndruck zur Folge gehabt, relativiert dann aber sofort, es lasse sich daraus nicht schliessen, ob es zu wiederholten missbräuchlichen Lohnunterbietungen kommt. Er stützt sich zudem auf eine methodisch anfechtbare Lohn-Analyse und setzt sich nicht mit jenen Studien auseinander, die keinen Lohndruck festgestellt haben. Lohndumpingvorwürfe lassen sich daraus also nicht ableiten.