Bundesrat hält richtigerweise am Ziel eines Rahmenabkommens fest

28. September 2018 News

Das erklärte Ziel bleibt ein institutionelles Abkommen mit der Europäischen Union; daran hält der Bundesrat zu Recht fest. Dazu will er im Rahmen des bestehenden Mandats mit der EU über die noch offenen Punkte weiterverhandeln und auch die Sozialpartner weiterhin konsultieren. Die Arbeitgeber begrüssen dieses Vorgehen und sind nach wie vor bereit, unter Wahrung des bestehenden Arbeitnehmerschutzniveaus über technische Anpassungen der flankierenden Massnahmen zu diskutieren.

Der Bundesrat strebt weiterhin den Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens mit der EU an und wird auf der Grundlage des bestehenden Verhandlungsmandats – mit den flankierenden Massnahmen (FlaM) als rote Linie – über die noch strittigen Fragen mit der EU weiterverhandeln. Parallel dazu wird auch der Dialog mit den Sozialpartnern und den Kantonen weitergeführt.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst das Bestreben des Bundesrats, ohne Zeitdruck ein inhaltlich überzeugendes Verhandlungsergebnis zu erzielen und insbesondere das Niveau des Lohnschutzes in der Schweiz zu erhalten. Der Abschluss eines Rahmenabkommens schafft Rechtssicherheit in den bilateralen Beziehungen zur EU – einem der wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Der hindernisfreie und stabile Marktzugang in die EU-Länder ist für die Exportnation Schweiz essenziell. Die weiteren Verhandlungen werden zeigen, inwiefern Spielraum für technische Anpassungen der flankierenden Massnahmen vorhanden ist, ohne das bestehende Schutzniveau anzutasten. Die Arbeitgeber sind bereit für entsprechende Diskussionen und werden eine Gesamtbeurteilung vornehmen, sobald ein konkretes Verhandlungsresultat vorliegt.